Als Freiberufler zeichnen Sie sich durch Ihre besondere berufliche Qualifikation oder Ihre schöpferische Begabung aus.
Auch wir sind Freiberufler und möchten Sie von Anfang Ihrer selbständigen Betätigung an mit unserer Fachkenntnis und eigenen Erfahrung begleiten.
Bereits in der Gründungsphase sind viele steuer- und standesrechtliche Vorschriften zu beachten.
Bei den Fragen nach der optimalen Rechtsform, der Möglichkeiten zum Zusammenschluss mit Berufskollegen und der frühzeitigen Sicherung der Praxis im Scheidungs- oder Erbfall ist professioneller Rat geboten.
Wir ermitteln Ihren anfänglichen Kapitalbedarf und beraten Sie im Hinblick auf die Finanzierung. Überdies beraten wir Sie laufend in betriebswirtschaftlicher Hinsicht und stehen Ihnen bei Investitionsentscheidungen mit Liquiditätsplanungen zur Seite.
Auch bezüglich der Versorgungsbeiträge in berufsständige Versorgungseinrichtungen, wie die der Ärztekammer, und der daraus resultierenden Versorgungsleistungen stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite. Wie kann der Beitrag steuerlich berücksichtigt werden? In welcher Höhe kann ein freiwilliger Zusatzbeitrag geleistet werden und lohnt sich dieser? Wie werden die Leistungen besteuert? Habe ich damit bereits genug für meine Altersvorsorge getan? – Wir haben die Antworten.
Wir beraten überwiegend Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen im heilberuflichen, sowie Architekten, Journalisten und Rechtsanwälte im sonstigen freiberuflichen Bereich.