Neben der Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. Ihrer Einnahmenüberschussrechnung übernehmen wir selbstverständlich auch die Deklaration zu Ihren Betriebssteuern.
Die Gewerbesteuererklärung ist für alle gewerblichen Unternehmen und Kapitalgesellschaften zu erstellen. Sie wird bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt eingereicht. Wir überprüfen sämtliche Ansatzmöglichkeiten wie beispielsweise solche für Grundvermögen und berechnen Ihre Steuerlast.
Wir überprüfen, ob für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung abzugeben ist und reichen diese gegebenenfalls für Sie beim Finanzamt ein.
Wir erörtern mit Ihnen, ob die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt und sinnvoll ist oder ob diverse Optionsmöglichkeiten im Umsatzsteuerrecht (wie die Option zur Umsatzsteuerpflicht oder die Option zur Erwerbsschwelle) in Betracht zu ziehen sind.
Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir die Anmeldung der Kapitalertragssteuern, sowie die Erstellung der Körperschaftssteuererklärung.
Haben Sie schon einmal etwas von der Stromsteuer oder von der Energiesteuer gehört? Sind Sie ein produzierendes Unternehmen? Unter gewissen Voraussetzungen kommt die Beantragung einer Stromsteuerermäßigung oder -erstattung für Ihr Unternehmen in Betracht. Wir überprüfen Ihren Anspruch und stellen die entsprechenden Anträge für Sie.