Wer „reinen Tisch“ mit dem Finanzamt machen möchte, dem steht das Instrument der Selbstanzeige zur Hand.
Durch die Selbstanzeige können verschwiegene Einkünfte nacherklärt, die Steuern hierfür nachbezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangt werden.
Doch die Untiefen des deutschen Steuerrechts sind mitunter tückisch. Deshalb sollten Sie unbedingt einen auf diesem Gebiet ausgewiesenen Experten zu Rate ziehen, bevor Sie Ihre Situation durch eine selbst eingereichte Nacherklärung von Einkünften vielleicht noch prekärer machen.
Die Straffreiheit knüpft an das Vorliegen strenger Formvorschriften an. Die Selbstanzeige muss es dem Finanzamt beispielsweise ermöglichen, sofort berichtigende Steuerbescheide zu verfügen.
Außerdem muss darauf geachtet werden auch die Herkunft der Einkünftequelle selbst vorab zu beleuchten um nicht unfreiwillig etwaige Wohltäter ebenfalls zur Steuerehrlichkeit zu zwingen, ohne, dass diesen dann die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige gegeben ist (Wenn Sie beispielsweise Einkünfte aus Omas-Schwarzgeld-Depot nacherklären).
In einem persönlichen Gespräch finden wir heraus wie schnell gehandelt werden muss. Wir untersuchen die Restrisiken und besprechen den weiteren Ablauf mit Ihnen. Wir sind Ihnen bei der Beibringung der Unterlagen behilflich und bereiten Ihre Selbstanzeige vollständig vor.
Als Steuerberater garantieren wir Ihnen absolute Verschwiegenheit und Diskretion.